Hinweisgebersystem
Die SBIT AG lehnt jede Form von Korruption, Geldwäsche oder sonstiger Wirtschaftskriminalität ab und duldet keine rechtswidrigen Praktiken durch Führungskräfte, Mitarbeitende, Kunden oder Geschäftspartner.
Wir nehmen Hinweise auf mögliche Regelverstöße sehr ernst, gehen jedem Hinweis nach und verfolgen ihn mit allen rechtlichen Mitteln bis zum Ende.
Gesetze, Verhaltensgrundsätze, Grundrechte, arbeitsrechtliche Pflichten und Unternehmensrichtlinien müssen geachtet werden.
Führungskräfte und Mitarbeitende sind verpflichtet, begründete Verdachtsmomente auf mögliche Regelverstöße an das Hinweisgebersystem der SBIT AG, insbesondere an die interne Hinweisgeberstelle, zu melden.
Führungskräfte, Mitarbeitende, Kunden, Geschäftspartner der SBIT AG und alle anderen Personen können begründete Verdachtsmomente auf einen Regelverstoß durch SBIT-Mitarbeitende an uns melden.
Hinweisgebende haben aufgrund ihrer Meldung keinerlei Sanktionen oder sonstige Benachteiligungen zu befürchten.
Wie bearbeiten wir Ihre Meldung?
Nach der Hinweisabgabe erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Wir prüfen Ihre Meldung gründlich. Sollten wir weiterführende Informationen benötigen, nehmen wir Kontakt zu Ihnen auf. Für eine Kontaktmöglichkeit sind wir daher dankbar.
Nur wenn diese erste Bewertung einen Verdacht auf einen Verstoß ergibt, leiten wir eine Untersuchung ein. Anschließend werten wir die Ergebnisse aus und leiten geeignete Maßnahmen ein.
Eine Meldung abgeben
Sie haben drei Möglichkeiten, einen Hinweis abzugeben:
Telefonisch: +49 69 695961-751
Per E-Mail: whistleblower@sbit.ag
Per Post oder persönlich: SBIT AG, Hinweisgeberstelle, Nordring 82 B, 63067 Offenbach am Main. Wenn Sie einen persönlichen Termin wünschen, schreiben Sie uns vorab eine E-Mail an whistleblower@sbit.ag.